Bestimmungen auf dem Festivalgelände

  • Betreten des Festivalgeländes auf eigene Gefahr!
  • Beachtet die österreichischen Gesetze!
  • Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für verlorene Gegenstände, Verletzungen, fremden Besitz und sonstige schäden, die während des Aufenthalts am Festival entstehen.
  • Eltern haften für ihre Kinder (Aufenthalt nur am Campingplatz)
  • Der Veranstalter kann keine Haftung für euer Leben, eure Gesundheit und eure Handlungen übernehmen.
  • Tiere (insbesondere Hunde) haben auf dem Festivalgelände, aus Gründen des Tierschutzes, keinen Zutritt.
  • Wir sind gehalten, darauf hinzuweisen, dass Minderjährige ohne Erziehungsberechtigten bzw. dessen schriftliche Bestätigung keinen Zutritt auf das Gelände haben.
  • Musikanlagen und laute Stromgeneratoren auf Park- oder Zeltplätzen verletzen das Ruhebedürfnis anderer und werden von der Veranstaltungsfläche entfernt.
  • Innerhalb des Veranstaltungsortes hat sich jeder so zu verhalten, dass kein anderer geschaedigt, gefaehrdet oder, mehr als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
  • Außerhalb der Toiletten die Notdurft zu verrichten oder das Festivalgelände in anderer Weise, insbesondere durch das Wegwerfen oder Liegenlassen von Müll, zu verunreinigen ist strengstens untersagt.
  • Bewegt Euch bitte innerhalb der Absperrungen und gekennzeichneten Wege.
  • Leistet den Anweisungen des Festivalpersonals, der Polizei, der Feuerwehr, des Ordnungsdienstes sowie des Rettungsdienstes, im Sinne eines unfallfreien Festivals, Folge.
  • Offenes Feuer, ist außer an den dafür vorgesehenen Stellen, aufgrund von Behördenauflagen nicht erlaubt.
    Eigene Feuerwerke, Pyrotechnik und Waffen sind verboten.
  • In Österreich ist der Besitz und der Konsum harter und weicher Drogen eine Straftat (auch Cannabis), deshalb ist das Mitbringen dieser Rauschmittel auf das Rise & Shine Festival streng verboten! Auch die Veranstalter können Probleme bekommen!
  • Jeder Diebstahl oder Vandalismus wird von uns zur Anzeige gebracht. Unfälle und Schäden sind dem Veranstalter unverzüglich anzuzeigen.