Bestimmungen auf dem Festivalgelände
- Betreten des Festivalgeländes auf eigene Gefahr!
- Beachtet die österreichischen Gesetze!
- Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für verlorene Gegenstände, Verletzungen, fremden Besitz und sonstige schäden, die während des Aufenthalts am Festival entstehen.
- Eltern haften für ihre Kinder (Aufenthalt nur am Campingplatz)
- Der Veranstalter kann keine Haftung für euer Leben, eure Gesundheit und eure Handlungen übernehmen.
- Tiere (insbesondere Hunde) haben auf dem Festivalgelände, aus Gründen des Tierschutzes, keinen Zutritt.
- Wir sind gehalten, darauf hinzuweisen, dass Minderjährige ohne Erziehungsberechtigten bzw. dessen schriftliche Bestätigung keinen Zutritt auf das Gelände haben.
- Musikanlagen und laute Stromgeneratoren auf Park- oder Zeltplätzen verletzen das Ruhebedürfnis anderer und werden von der Veranstaltungsfläche entfernt.
- Innerhalb des Veranstaltungsortes hat sich jeder so zu verhalten, dass kein anderer geschaedigt, gefaehrdet oder, mehr als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
- Außerhalb der Toiletten die Notdurft zu verrichten oder das Festivalgelände in anderer Weise, insbesondere durch das Wegwerfen oder Liegenlassen von Müll, zu verunreinigen ist strengstens untersagt.
- Bewegt Euch bitte innerhalb der Absperrungen und gekennzeichneten Wege.
- Leistet den Anweisungen des Festivalpersonals, der Polizei, der Feuerwehr, des Ordnungsdienstes sowie des Rettungsdienstes, im Sinne eines unfallfreien Festivals, Folge.
- Offenes Feuer, ist außer an den dafür vorgesehenen Stellen, aufgrund von Behördenauflagen nicht erlaubt.
Eigene Feuerwerke, Pyrotechnik und Waffen sind verboten.
- In Österreich ist der Besitz und der Konsum harter und weicher Drogen eine Straftat (auch Cannabis), deshalb ist das Mitbringen dieser Rauschmittel auf das Rise & Shine Festival streng verboten! Auch die Veranstalter können Probleme bekommen!
- Jeder Diebstahl oder Vandalismus wird von uns zur Anzeige gebracht. Unfälle und Schäden sind dem Veranstalter unverzüglich anzuzeigen.